Hausordnung

Hausordnung

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        An unserer Schule gelten die Grundwerte des menschlichen, gewaltfreien und fairen Miteinanders

         aller an Schule beteiligten Personen.

         

        • Jeder Schüler muss während der Unterrichtszeit ungestört lernen und arbeiten können.
        • Pünktliches und sauberes Erscheinen sind Voraussetzung für einen geregelten Unterrichtsablauf.
        • Auf dem gesamten Schulgelände und in dessen unmittelbarer Nähe sind das Rauchen und Einnehmen von Suchtmitteln untersagt.
        • Unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes während des gesamten Schultages kann mit pädagogischen Maßnahmen/ Ordnungsmaßnahmen (lt. § 51 ThürSchulG) geahndet werden.
        • Weisungsberechtigt sind alle Lehrer und Erzieher der Schule sowie die technischen Kräfte.

        Unterricht:

        Der Unterricht findet an unserer Schule nach dem folgenden Zeitplan statt:

        Block 1

        1. Std. + 2. Std. 08:00 – 09:30 Uhr

        Frühstück            09:30 – 09:40 Uhr

        Hofpause            09:40 – 09:55 Uhr

        Block 2

        3. Std. + 4. Std. 10:00 – 11:30 Uhr

        Mittag                11:35 – 11:55 Uhr

        Block 3

        5. Std. + 6. Std. 12:00 – 13:30 Uhr

        Block 4

        7. Std. + 8. Std. 13:40 – 15:10 Uhr

        1. Im Interesse eines ungestörten Unterrichtsbeginns muss jeder Schüler zehn Minuten vor Beginn seiner ersten Stunde anwesend sein.
        2. Alle Unterrichtsmaterialien sind für den Unterricht bereit zu stellen. Nicht angefertigte Hausaufgaben und vergessenes Unterrichtsmaterial werden dem Lehrer unaufgefordert vor Unterrichtsbeginn mitgeteilt.
        3. Der Unterricht wird vom Lehrer begonnen und beendet.
        4. Ist bis fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer anwesend, meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat.
        5. Bei Abwesenheit im Unterricht ist der Schüler verpflichtet, versäumten Unterrichtsstoff sowie Hausaufgaben umgehend und selbständig nachzuarbeiten.
        6. Toilettengänge finden grundsätzlich nicht während der Unterrichtszeit statt.
        7. Der Unterricht anderer Klassen darf nicht gestört werden.

        Pausen und Freizeit

        1. Im Schulgebäude wird nicht getobt und gelärmt.
        2. Der Raumwechsel erfolgt diszipliniert und ruhig. Dies gilt ebenfalls für den Weg von und zu den Sportanlagen. Die Wechselpausen dienen dem Bereitlegen der Unterrichtsmaterialien und der Vorbereitung auf die nächste Stunde im Unterrichtsraum. Treppen und Flure sind in den Pausen keine Aufenthaltsorte.
        3. Das Lehrerzimmer, die Fachunterrichtsräume, Unterrichtsmittelräume sowie die Sporthalle sind nur im Beisein eines Lehrers zu betreten.
        4. In den großen Pausen stehen folgende Bereiche des Schulgeländes für die Klassen 7 bis 10 zur Verfügung: oberer Schulhof mit Rondell und unterer Schulhof inklusive der Ballspielplätze. Die Schüler der Klassen 5 und 6 nutzen zeitgleich den Grundschulhof.
        5. In den Pausen gelten folgende Regelungen:
          1. In den großen Pausen begeben sich die Schüler auf den festgelegten Pausenhof.
          2. Die zweite große Pause dient der Einnahme des Mittagessens. (siehe separate Speiseraumordnung)
          3. Alle Schüler, die nicht essen oder fertig sind, begeben sich auf den entsprechenden Pausenhof.
          4. Die Schüler der zehnten Klassen dürfen mit Besitz einer dafür notwendigen Berechtigung (Regelungen hierzu sind dem Dokument „Sonderregelungen zum Verlassen des Schulgeländes während der Pause“ zu entnehmen) das Schulgelände verlassen. Dafür ist diese beim aufsichtsführenden Lehrer unaufgefordert vorzuzeigen.
          5. Beim Abklingeln der Hofpause, z.B. bei schlechtem Wetter, verbleiben die Schüler unter Aufsicht des Lehrers der vorausgegangenen Stunde in den Klassenräumen. Ein Raumwechsel erfolgt erst nach der großen Pause.
          6. Grünanlagen und Bepflanzungen werden nicht betreten oder zerstört.
        6. Das Werfen mit Gegenständen jeglicher Art ist verboten. Gehwege, Treppen und Pausenflächen dürfen nicht in Rutschbahnen verwandelt werden. Unfälle und Verletzungen werden unverzüglich einem Lehrer, im Sekretariat oder beim Hausmeister gemeldet.
        7. Nach dem Unterricht, schulischen Veranstaltungen usw. ist der Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem dazugehörigen Gelände verboten (keine Aufsicht).

        Ordnung und Sicherheit

        1. Der Klassenlehrer teilt im Rahmen des Klassenrates den Ordnungsdienst wöchentlich ein.
        2. Anfallende Abfälle werden in die drei Abfallbehälter von den Schülern getrennt weggeworfen.
        3. Die jeweils letzte Klasse im Raum stellt laut aktuellem Reinigungsplan die Stühle hoch.
        4. Festgestellte Schäden werden umgehend einer Lehrperson, dem Hausmeister oder der Schulleitung gemeldet. Für mutwillige und fahrlässige Beschädigung des Eigentums der Schule und fremden Privateigentums wird der Verursacher bzw. dessen Sorgeberechtigte zu Schadenersatz herangezogen.
        5. Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, steigen am Schultor ab und schieben das Rad zum Stellplatz. Die Fahrräder werden auf dem vorgesehenen Stellplatz für Fahrräder abgeschlossen. Ein Befahren des Schulgeländes ist untersagt. Ausnahmen bilden besondere Veranstaltungen, welche angemeldet und genehmigt werden müssen. Motorisierte Fahrzeuge dürfen auf dem Schulgelände nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulleitung abgestellt werden.
        6. Das Mitführen von koffeinhaltigen Getränken, Glasflaschen, Drogen, Alkohol, Tabakwaren, feuererzeugenden Utensilien, Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist streng verboten.
        7. Fenster werden nur im Beisein des Lehrers geöffnet. Das Hinauslehnen aus den Fenstern und das Sitzen auf den Fensterbänken haben zu unterbleiben.
        8. Die Nutzung von digitalen Endgeräten (Handys, usw.) regelt eine separate Handyordnung.
        9. Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat an.
        10. Schüler, die krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen am Unterricht nicht teilnehmen können, werden von den Sorgeberechtigten umgehend bis Unterrichtsbeginn unter Angabe der voraussichtlichen Dauer entschuldigt.
        11. Schüler, die radikalen Gruppen oder Vereinigungen angehören oder mit ihnen sympathisieren und die durch die Zugehörigkeit oder das Präsentieren von menschenverachtenden, rassistischen, antidemokratischen, gewaltverherrlichenden/ militaristischen Symbolen dieser Gruppen die Ordnung und Sicherheit der Schule gefährden oder stören, werden umgehend vom Unterricht ausgeschlossen. Weitere Ordnungsmaßnahmen laut Schulgesetz werden ergriffen.

         

        Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen entsprechend §51 und §52 ThürSchulG ausgesprochen.

         

        Die Schulkonferenz hat das Recht, Änderungen der Hausordnung vorzunehmen, wenn die Notwendigkeit dazu besteht.