Handyordnung
Warum ist eine Handyordnung in Schulen so wichtig
Präambel: Klare Regeln sind leichter einzuhalten als unklare Anweisungen. Die Nutzung des Handys soll nicht verboten, sondern ein verantwortungsbewusster Umgang damit gelehrt werden. Viele Handlungen mit dem Handy sind nicht nur unerwünscht, sondern auch strafbar.
Vereinbarung der Handhabung:
Während des Unterrichtes muss das Handy im geräuschlosen Zustand sein.
Die Schüler der Klassenstufen 5 – 8 geben vor der ersten Stunde ihr Handy beim Fachlehrer ab. Sie erhalten dieses nach der letzten Unterrichtsstunde wieder. Währenddessen sind sie in Handy-Tresoren sicher verwahrt.
Die Schüler der Klassen 9 und 10 legen ihr Handy im geräuschlosen Zustand in Handy-Garagen entsprechend ihrer Zahl im Klassenbuch vor Beginn der Unterrichtsstunden ab. Diese stehen gut sichtbar in den einzelnen Fachräumen. In den großen Pausen darf das Handy in einem bestimmten Areal (Rondell) auf dem Schulhof, nicht aber im Schulgebäude, genutzt werden. In sogenannten „Regenpausen“, die bei extrem schlechten Witterungsverhältnissen von der Schulleitung entschieden werden, dürfen die Schüler der Klassenstufe 9/10 nur ausschließlich in den jeweiligen Klassen- bzw. Fachräumen, in denen sie gerade Unterricht hatten, ihr Handy benutzen.
Alle Lehrer und Erzieher sowie technischen Kräfte der Schule dürfen während des Schultages das Handy für dienstliche Zwecke nutzen.
Während des Unterrichtes darf nur auf Veranlassung der Lehrkraft das Handy zu schulischen Zwecken genutzt werden.
Bei Schulausflügen ist das Mitführen von Handys erlaubt, jedoch muss es ausgeschaltet sein, sofern der Fachlehrer die Nutzung nicht ausdrücklich gestattet.
Bei Notfällen darf das Handy mit Erlaubnis eines Lehrers genutzt werden.
Bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie zum Beispiel Amok- oder Feueralarm, wird keine Haftung bei eventuellen Schäden an den Handys übernommen.
Es ist verboten:
▪ Es dürfen keine Fotos, Videos oder Audios von Personen aufgenommen werden.
▪ Es sind keine Live-Übertragungen über Social-Media statthaft.
▪ Es dürfen keine Filme und Bilder mit pornographischen oder gewaltverherrlichenden Aufnahmen angeschaut oder gezeigt werden.
▪ Das Weitergeben von Bildern und Videos ist verboten und ggfs. eine Straftat.
▪ Das Versenden von Sprachnachrichten ist verboten.
Möglichkeiten der Handynutzung im Unterricht:
Wird während des Unterrichts das Handy nicht entsprechend der Aufgabenstellung genutzt, so muss der Schüler es der Lehrkraft im geräuschlosen Zustand übergeben. Der Schüler erhält das Handy nach der Unterrichtsstunde wieder bzw. wird es in den Tresor zurückgelegt. Bei wiederholtem Vergehen wird das Handy der Klassenstufen 9/10 bis zum Ende des Schultages einbehalten und kann im Sekretariat bzw. in der Schulleitung von den Sorgeberechtigten abgeholt werden.
Regelungen bei Tests/ Klassenarbeiten/ Prüfungen:
Während eine Klassenarbeit oder ein Test geschrieben wird, muss sich das Handy im geräuschlosen Zustand in der Handygarage befinden. Nutzt ein Schüler ein Handy während einer Klassenarbeit, so gilt dies als Täuschungsversuch und der Schüler muss die Arbeit oder den Test abgegeben. Bei wichtigen Prüfungen werden die Handys vor der Prüfung eingesammelt. Wenn ein Schüler dennoch ein Handy mit sich führt, kann dies bereits als Täuschungsversuch geahndet werden.
Konsequenzen, mit denen zu rechnen ist:
Verstößt ein Schüler auf dem Schulgelände mit seinem Handy gegen die Handyordnung, wird das Handy bis zum Unterrichtsschluss eingezogen. Dies kann dann im Sekretariat oder in der Schulleitung abgeholt werden. Weiterhin können Erziehungsmaßnahmen, je nach Schwere des Verstoßes, greifen. Werden Straftaten mit dem Handy begangen, so werden in jedem Fall die Sorgeberechtigten informiert und je nach Verstoß die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Lehrkraft wird in diesem Fall nicht mehr den Inhalt überprüfen.
* Alle aufgestellten Regeln, die mit dem Wort „Handy“ in Verbindung stehen, gelten für alle anderen digitalen Endgeräte wie Smartphones oder -watches.
Hier die Ordnung noch einmal zum Runterladen